AGB − Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Kundin bzw. dem Kunden (nachstehend Auftraggeber) und der Lektorin/Korrektorin Dr. Anita Wiebe (nachstehend Auftragnehmerin).
2. Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung und darüber hinaus.
3. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung beider Seiten.
4. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Dies gilt sowohl für das Lektorat als auch für das Korrektorat.
5. Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Bearbeitung kündigen. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt, die bis dahin erbrachte Leistung in Rechnung zu stellen.
6. Alle Änderungen des Auftrags sind gesondert zu vereinbaren. Ursprünglich getroffene Vereinbarungen (Kostenvoranschlag, Lieferfrist) unterliegen der Möglichkeit von entsprechenden Anpassungen.
§ 2 Vertraulichkeit
1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle Kundendaten streng vertraulich zu behandeln und unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben. Das gilt auch über den Zeitraum der Geschäftsverbindung hinaus.
2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, eine Sicherungskopie der erbrachten Leistung auch nach Fertigstellung des Auftrags aufzubewahren. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.
3. Bei der elektronischen Übermittlung von Daten kann nicht gewährleistet werden, dass diese Daten nicht von Dritten eingesehen werden können. Die Auftragnehmerin kann nicht für unautorisierten Zugriff haftbar gemacht werden.
§ 3 Auftragserteilung
1. Nach Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber erstellt die Auftragnehmerin ein Angebot. Hier sind Angaben über Art der Leistung (Lektorat, Korrektorat, Manuskript-Analyse), Umfang, Preisberechnung, Gesamtpreis sowie ggf. der Liefertermin enthalten. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.
2. Für die jeweiligen Leistungen wird das Angebot auf Grundlage des vorliegenden Manuskriptausschnitts erstellt. Ohne vorherige Einsicht in das zu bearbeitende Manuskript kann kein Angebot erstellt werden.
3. Die Auftragnehmerin behält es sich vor, die Bearbeitung von Aufträgen mit bestimmten Inhalten (u. a. Gewaltverherrlichung, politischer Extremismus, radikaler Sexismus) abzulehnen.
4. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche Bestätigung durch den Auftraggeber bei der Auftragnehmerin eingegangen ist. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung von der Auftragnehmerin beim Auftraggeber vorliegt.
§ 4 Bearbeitung
1. Ziel der Leistungen sind Vorschläge zur Verbesserung von Inhalt, Sprache und Stil des Ausgangstextes (Lektorat) bzw. die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler in den Bereichen Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung (Korrektorat). Der Text des Auftraggebers wird im oben beschriebenen Umfang geprüft. Korrekturen oder Vorschläge werden, wenn nicht anders vereinbart, bei Word- und LibreOffice Writer-Dokumenten direkt in der Datei mithilfe der Funktion »Änderungen nachverfolgen« durchgeführt. Verbesserungsvorschläge werden außerdem in Kommentaren am Rand des Textes präsentiert. Diese Vorschläge bedürfen der Umsetzung durch den Auftraggeber. Lektorat versteht sich in diesem Zusammenhang als Beratungsleistung. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass auch nach dem Lektorat bzw. Korrektorat noch Fehler im Text enthalten sein können.
2. Grundlage der Korrekturen ist der Duden in seiner neusten Auflage. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie, fremdsprachiger Begriffe oder dialektaler Ausdrücke wünscht, muss er die Auftragnehmerin darüber informieren. Besondere Schreibweisen, die vom Duden abweichen, aber nicht korrigiert werden sollen, sind dem Auftragnehmer mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann nach Fertigstellung des Auftrags keine Reklamation der Leistungen geltend gemacht werden.
3. Leistungen müssen nicht von der Auftragnehmerin persönlich erbracht werden. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, in Absprache mit dem Auftraggeber, eine Kollegin mit der Ausführung zu beauftragen. Dies hat keine Auswirkungen auf die Geschäftsbedingungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber.
4. Formatierungen und Arbeiten aus dem Buchsatz in den Textdokumenten gehören nicht zu den Standardleistungen und bedürfen gesonderter Absprache und Vereinbarung.
§ 5 Lieferung
1. Soll der Auftrag bis zu einem bestimmten Liefertermin (Deadline) fertiggestellt sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen Termin noch vor Erteilung des Auftrags der Auftragnehmerin mitzuteilen. In diesem Fall wird die Deadline schriftlich in der Auftragsbestätigung fixiert.
2. Die Auftragnehmerin ist um die Einhaltung der Deadline bemüht. Sollte diese absehbar nicht einzuhalten sein, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, dies dem Auftraggeber schnellstmöglich mitzuteilen, sodass ein Ausweichtermin gefunden werden kann.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den zu bearbeitenden Auftrag zu dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Termin abzuliefern. Ist das in vollem Umfang für den Auftraggeber nicht zu leisten, ist alternativ eine Teillieferung zum festgelegten Termin möglich. Ist auch eine Teillieferung dem Auftraggeber nicht zuzumuten, kann der Beginn des Auftrags verschoben werden.
4. Sind sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmerin mit einer Verschiebung des ursprünglich festgelegten Termins einverstanden, so wird in diesem Fall auch die Deadline neu festgelegt und nach beidseitiger Absprache so weit nach hinten verschoben, dass der ursprüngliche Zeitrahmen des Auftrags wieder erreicht ist.
5. Der Auftraggeber kann den Auftrag vor Fertigstellung kündigen, ist in diesem Fall aber verpflichtet, der Auftragnehmerin bereits erbrachte Leistungen zu vergüten. Auch der Auftragnehmerin steht es frei, den Auftrag frühzeitig zu kündigen, wenn sie aus triftigen Gründen (z. B. durch eine schwere Erkrankung) nachweislich nicht in der Lage ist, den Auftrag zu Ende zu führen. In diesem Fall braucht der Auftraggeber auch nur die bis dahin erbrachte Leistung zu begleichen.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
1. Der für den Auftrag relevante Text (Manuskript o. Ä.) sowie alle weiteren benötigten Unterlagen müssen vollständig, leserlich und fristgerecht der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt werden.
2. Um eine einheitliche Berechnungsgrundlage zu schaffen, wird der vorgelegte Text für den Bearbeitungszeitraum in Normseiten umformatiert. Dies ist sowohl durch den Auftraggeber als auch durch die Auftragnehmerin möglich. Erstellt der Auftraggeber die Normseiten, ist die Auftragnehmerin berechtigt, diese auf Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
3. Soll der Text nicht in Normseiten umformatiert werden, rechnet die Auftragnehmerin das ihr vorgelegte Dokument mithilfe der Zeichenanzahl in Normseiten um und nennt dem Auftraggeber im Anschluss die ermittelte Anzahl an Seiten. Dies ist ebenfalls für die Berechnungsgrundlage zulässig und führt zu dem gleichen Ergebnis, ohne den Text im Format ändern zu müssen.
4. Die Anzahl der Normseiten wird in der Auftragsbestätigung festgehalten.
5. Sollen Teilbereiche, bestimmte Wörter o. Ä. nicht lektoriert/korrigiert werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, der Auftragnehmerin dies frühzeitig, spätestens aber zu Beginn des Auftrags schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für fremdsprachige Abschnitte.
6. Sollen Fußnoten oder Endnoten lektoriert werden, ist dieser Text der Auftragnehmerin zusätzlich in unformatierter Form zur Verfügung zu stellen, da ansonsten keine Kommentare eingefügt werden können. Verzichtet der Auftraggeber darauf, werden lediglich Änderungen direkt im Text eingefügt und der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine erneute Bearbeitung des Textes.
§ 7 Zahlungsmodalitäten
1. Es gilt der in der Auftragsbestätigung fixierte Preis pro Normseite. Dies bezieht sich sowohl auf das Korrektorat als auch auf das Lektorat.
2. Eine Ausnahme hierzu bilden Kleinaufträge, die je nach Umfang mit einem Stundenhonorar abgegolten werden. Dies wird ebenfalls in der Auftragsbestätigung festgehalten.
3. Die von der Auftragnehmerin zugesagten Preise sind, sofern nicht anders benannt, Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der aktuell geltenden Umsatzsteuer.
4. Bei einem Auftragswert über 200,00 € ist die Auftragnehmerin berechtigt, einen Vorschuss von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen.
5. Es kann eine monatliche Ratenzahlung vereinbart werden, bis die volle Summe des Endpreises erreicht ist. Dies gilt insbesondere bei umfangreicheren Aufträgen im Bereich des Lektorats. Eine Ratenzahlung muss noch vor Auftragsbeginn zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin abgesprochen und schriftlich festgehalten werden.
6. Im Falle einer Ratenzahlung erhält der Auftraggeber zum Monatsende eine Rechnung mit der zuvor vereinbarten Teilforderung. Diese Rechnung ist grundsätzlich sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.
7. Wird keine Ratenzahlung vereinbart, wird nach Fertigstellung des Auftrags eine Rechnung über die Gesamtsumme erstellt. Diese ist grundsätzlich sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.
8. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die ausstehende Summe abzumahnen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 8 Haftung der Auftragnehmerin
1. Die Auftragnehmerin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zur vereinbarten Auftragssumme. Eine Haftung der Auftragnehmerin für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durchzuführen. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen.
3. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
4. Wenn der Auftraggeber Vorschläge bzgl. des durchgeführten Lektorats (Verständlichkeit, Stil usw.) ablehnt, so ist dies als Grund für die Reklamation ausgeschlossen.
5. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach Lieferung schriftlich zu reklamieren und zu spezifizieren. Danach gilt die Leistung als akzeptiert. Wurden im korrigierten Text weniger als 90 % der Fehler beseitigt, hat der Auftraggeber das Recht auf eine kostenlose Überarbeitung seitens der Auftragnehmerin in einem angemessenen Bearbeitungszeitraum. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Wenn der Auftraggeber Vorschläge seitens der Auftragnehmerin zum sprachlichen Ausdruck ablehnt, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.
6. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte). In solchen Ausnahmefällen ist die Auftragnehmerin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
7. Ferner haftet die Auftragnehmerin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Auftragnehmerin erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind in vollem Umfang durch den Auftraggeber zu erstatten.
8. Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Der Geschäftssitz der Auftragnehmerin ist der Erfüllungsort. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten im Rahmen des Vertragsverhältnisses ist der Ort des Geschäftssitzes.
2. Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Klauseln der AGB rechtlich unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht beeinträchtigt. Die rechtsunwirksame Klausel wird durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.